ESRS LSME
Hintergrund und Zielsetzung
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) arbeitet an einem vereinfachten Nachhaltigkeitsberichtstandard für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Banken und Captive-Versicherer. Dieser Standard, ESRS LSME, wird gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD Berichtspflicht, Artikel 19a 6) entwickelt.
Der ESRS LSME soll als delegierter Rechtsakt verabschiedet werden und ab 1. Januar 2026 in Kraft treten. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, sich für zwei weitere Jahre davon befreien zu lassen.
Entwicklung und Konsultation
- 21. Januar 2024: Veröffentlichung des Entwurfs des ESRS LSME (ESRS LSME ED).
- Ziel des Standards: Proportionale und relevante Anforderungen, die der Größe, Komplexität und den Ressourcen börsennotierter KMU gerecht werden.
- Erwarteter Nutzen: Bessere Finanzierungsmöglichkeiten und Vermeidung von Benachteiligungen durch Finanzmarktakteure durch standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen.
Öffentliche Konsultation und Überarbeitung
- Der Entwurf wurde öffentlich zur Konsultation gestellt.
- Unternehmen und Interessengruppen konnten über verschiedene Befragungen und Kommentare Rückmeldungen geben.
- Die Ergebnisse wurden in einer Überarbeitungsphase evaluiert und fließen in die finale Version ein.
Weiteres Vorgehen
- September 2024: Präsentation der überarbeiteten Version (“Revised LSME”) an die zuständigen Gremien der EFRAG (SRB und SR TEG) zur finalen Bewertung.
- Das überarbeitete Dokument berücksichtigt Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation und wird weiter an die Vorgaben der CSRD angepasst.