Alles was Sie zur CSRD Berichtspflicht wissen müssen
Die CSRD erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, umfassende ESG-Daten offenzulegen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Ressourcen zur CSRD – von den Grundlagen und gesetzlichen Rahmenbedingungen bis hin zur praktischen Umsetzung.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Hintergrund der CSRD Berichtspflicht
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erheblich verschärft. Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und erweitert sowohl den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen als auch die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte. Ziel der CSRD ist es, die Transparenz über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte
ESG in Unternehmen zu verbessern und damit eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern.


Gesetzliche Grundlagen
Zentrale Vorgaben sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der EFRAG und die EU-Taxonomie, die nachhaltige Aktivitäten definiert. Die CSRD ist mit weiteren EU-Vorschriften wie der EU-Taxonomie-Verordnung und ESMA-Regeln verknüpft, um Kapitalmarktanforderungen zu erfüllen. Unternehmen müssen die doppelte Wesentlichkeit beachten und sowohl ESG-Risiken als auch eigene Auswirkungen analysieren.
ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Diese drei Bereiche sind zentrale Kriterien für die Bewertung der Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Verantwortung eines Unternehmens.
Relevante Gesetze, Richtlinien und Rahmenwerke
ESRS
European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) – die verbindlichen Standards für die CSRD-Berichtspflicht.
EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten und ist besonders für die ESRS1 in der CSRD-Berichtspflicht relevant.
SFDR
Sustainable Finance Disclosure Regulation: Verpflichtet Finanzmarktteilnehmer dazu, Nachhaltigkeitsrisiken und ESG-Informationen in ihren Investitionsentscheidungen offenzulegen.
CSDDD
Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Ergänzt die CSRD, indem sie Unternehmen zur Verantwortung in ihren globalen Lieferketten verpflichtet und menschenrechtliche sowie ökologische Sorgfaltspflichten vorschreibt.
ESMA
Europäische Wertpapier-Marktaufsichtsbehörde: Stellt sicher, dass ESG-Berichte kapitalmarktorientierter Unternehmen den CSRD- und Finanzmarktanforderungen entsprechen.
ESEF-Verordnung
European Single Electronic Format: Verpflichtet börsennotierte Unternehmen, Berichte in einem einheitlichen digitalen Format für mehr Lesbarkeit und Vergleichbarkeit zu veröffentlichen.
GRI
Global Reporting Initiative: Weltweit anerkanntes Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte, das Unternehmen bei der ESG-Berichterstattung unterstützt und mit vielen ESRS der CSRD kompatibel ist.
GHG Protocol
Greenhouse Gas Protocol: Internationaler Standard zur Berechnung und Offenlegung von CO₂-Emissionen (Scope 1, 2, 3), der Unternehmen eine einheitliche Methodik für CO₂-Berichte darstellt.
CBAM
Carbon Border Adjustment Mechanism: Ab 2026 CO₂-Abgabe auf emissionsintensive Importe, erfordert genaue CO₂-Dokumentation für die CSRD-Berichterstattung.
PCF
Product Carbon Footprint: CO₂-Bilanz eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus, für CSRD-relevante Branchen wichtig.
CCF
Corporate Carbon Footprint: Gesamte CO₂-Bilanz eines Unternehmens, nach Scope 1, 2, 3 für die CSRD-Berichterstattung verpflichtend.
LkSG
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über menschenrechtliche und ökologische Risiken, ergänzt die CSRD.
Wann sind Unternehmen berichtspflichtig?

Aktuelle politische Situation zur CSRD Berichtspflicht
Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht hätte bis Juli 2024 erfolgen müssen, blieb jedoch aus. Das führte dazu, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die deutsche Bundesregierung einleitete. Ende des Jahres wurde dann bekannt, dass die CSRD im Rahmen eines Omnibus-Pakets mit anderen Richtlinien – darunter die CSDDD und die Anti-Money Laundering Directive (AMLD) – zusammengelegt werden soll. Dies könnte zu Vereinfachungen und Anpassungen in der Umsetzung führen. Ein neues Update zu diesen Entwicklungen wird für den 26. Februar erwartet, sodass Unternehmen sich weiterhin auf mögliche Änderungen vorbereiten sollten.

Bestandteile der CSRD Berichtspflicht

Der Ausgangspunkt: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Die CSRD-Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage der CSRD-Berichtspflicht und bestimmt, welche Nachhaltigkeitsaspekte ein Unternehmen offenlegen muss. Dabei werden zwei Perspektiven betrachtet: Finanzielle Wesentlichkeit, also wie sich Nachhaltigkeitsfaktoren auf das Unternehmen auswirken (z. B. Klimarisiken auf Geschäftsmodelle), und Impact-Wesentlichkeit, also welche Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat (z. B. CO₂-Emissionen oder soziale Arbeitsbedingungen). Nur wenn ein Thema in mindestens einer dieser Kategorien wesentlich ist, muss es im CSRD-Bericht berücksichtigt werden. Diese Analyse ist daher der erste und wichtigste Schritt für Unternehmen, um einen präzisen und prüfsicheren Bericht zu erstellen.
CO₂-Bilanz & Klimastrategie
Die CO₂-Bilanzierung ist ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichtspflicht, da Unternehmen ihre Emissionen erfassen, bewerten und Reduktionsstrategien entwickeln müssen. Im Fokus stehen dabei die drei Scopes der Treibhausgasemissionen, die nach dem GHG-Protokoll definiert sind:
- Scope 1: Direkte Emissionen aus eigenen Quellen, z. B. durch Firmenfahrzeuge oder Produktionsanlagen.
- Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie, z. B. Strom oder Fernwärme.
- Scope 3: Alle weiteren indirekten Emissionen entlang der Lieferkette, z. B. durch Lieferanten, Geschäftsreisen oder den Transport von Produkten.
Neben der Erfüllung regulatorischer Vorgaben ist die CO₂ Bilanzierung entscheidend für die Bewertung durch Investoren, Geschäftspartner und Kunden. Eine transparente CO₂-Bilanz und klare Reduktionsziele stärken die Wettbewerbsfähigkeit und erleichtern den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen.

Der finale CSRD-Bericht: Tipps für die Umsetzung
Der fertige CSRD-Bericht erfordert einen strukturierten Ansatz. Denn die Datensammlung und Texterstellung ist mühsam und zeitintensiv. Der Bericht muss am Ende konsistent, vergleichbar und vor allem prüfsicher sein.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse zuerst durchführen
Datenquellen identifizieren & strukturieren sowie sicherstellen, dass sie verlässlich sind
ESRS-Anforderungen einhalten
CO₂-Bilanz & Klimastrategie integrieren
Transparenz & Vergleichbarkeit gewährleisten
Externe Prüfung berücksichtigen
Wenn Vorkenntnisse fehlen Beratung und Hilfe frühzeitig einplanen
Digitales Tool zur Automatisierung nutzen
Nachhaltigkeitsstrategien mitentwickeln
Weitere Tipps: Aufbau des CSRD-Berichts und Guide zum Reporting.
Excel vs. Software: Was ist sinnvoll?
Excel: Günstig aber mühsam
Excel ist flexibel und günstig, aber für ESG-Berichte begrenzt. Fehlende Automatisierung, hohe Fehleranfälligkeit und Skalierungsprobleme erschweren die effiziente Datennutzung.
CSRD Software: der Sieger
CSRD-Software automatisiert die ESG-Datenerfassung nach ESRS, reduziert Fehler, verbessert Nachvollziehbarkeit und erleichtert die Zusammenarbeit sowie externe Prüfungen.
KI: spart Zeit und Ressourcen
KI-gestützte Lösungen analysieren ESG-Daten, erkennen Trends, generieren Berichte und decken Lücken auf – das spart Zeit, minimiert Fehler und stärkt die Compliance.
CSRD endlich einfach mit Envalor
Der Alleskönner für die CSRD Berichtspflicht
Die ESG-Plattform von Envalor begleitet Unternehmen durch den gesamten CSRD-Prozess – von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse über die Datensammlung und CO₂-Bilanzierung bis hin zum finalen CSRD-Bericht. Sie erhalten zusätzlich Nachhaltigkeitsstrategien, Tipps zur Emissionsreduktion und die Möglichkeit, unvermeidbare CO₂-Emissionen zu kompensieren. Envalor unterstützt Unternehmen bei dem kompletten Prozess flexibel und auf Wunsch – von einzelnen Prozessschritten wie der Wesentlichkeitsanalyse bis hin zur prüfsicheren Berichterstellung. Die Plattform ist intuitiv und benutzerfreundlich, damit Sie sicher durch die CSRD kommen.


Integrierte CO₂-Bilanz für Scope 1,2 und 3 Emissionen
Die CO₂-Bilanz ist ein integraler Bestandteil der ESG-Plattform und unterstützt Sie dabei, Emissionen einfach zu erfassen, zu berechnen und gezielt zu reduzieren. Durch intelligente Automatisierung ergänzt die Software relevante Datenpunkte selbstständig, während Emissionen präzise gemäß dem GHG-Protokoll (Scope 1-3) klassifiziert werden. Carbon Analytics und Predictive Analysis identifizieren Einsparpotenziale und helfen Ihnen, eine effektive Klimastrategie zu entwickeln. Definieren Sie klare KPIs und behalten Sie Ihren Fortschritt jederzeit im Blick.
Automatisierte Erfüllung der CSRD Berichtspflicht
Beantworten Sie offene Datenpunkte einfach mit benutzerfreundlichen Auswahlfeldern. Die KI-Unterstützung generiert automatisch prüfsichere Berichtstexte, zeigt Fehler auf und reduziert den Aufwand auf Ihrer Seite. Nutzen Sie von Wirtschaftsprüfern geprüfte Textvorlagen für maximale Genauigkeit und Compliance. Ihren fertigen Bericht exportieren Sie mit wenigen Klicks und bereiten ihn gezielt für Ihre Stakeholder-Kommunikation auf. Analysieren Sie KPIs in Echtzeit, um die Wirkung Ihrer Maßnahmen sofort zu erkennen und gezielt zu optimieren.

Unternehmen vertrauen Envalor
Unternehmen, Nachhaltigkeitsmanager und Wirtschaftsprüfer sind sich einig: Envalor ist die erste Wahl für CSRD-Berichterstattung.

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Felix Simon
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Haben Sie Fragen?
Verschaffen Sie sich schnell eine Übersicht über die wichtigsten Fragen rund um die CSRD Berichtspflicht.
Wann muss nach CSRD berichtet werden?
Die CSRD-Berichtspflicht gilt schrittweise ab 2024 für große börsennotierte Unternehmen, ab 2025 für alle großen Unternehmen, ab 2026 für kapitalmarktorientierte KMU und ab 2028 für bestimmte Nicht-EU-Unternehmen.
Wer ist CSRD-berichtspflichtig?
Die CSRD-Berichtspflicht gilt für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Mehr als 250 Mitarbeitende
- Mehr als 40 Mio. € Umsatz
- Mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme
Darüber hinaus sind auch kapitalmarktorientierte KMU ab 2026 berichtspflichtig. Ab 2028 betrifft die CSRD zudem Nicht-EU-Unternehmen, wenn sie in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. € erzielen und eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU haben.
Wer muss ab 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Ursprünglich sollten ab Ab 2025 alle großen Unternehmen, die zwei der drei Größenkriterien (250 Mitarbeitende, 40 Mio. € Umsatz, 20 Mio. € Bilanzsumme) erfüllen, einen CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Durch die Omnibus-Verordnung ist es aktuell noch nicht final geregelt, wer ab diesem Jahr die CSRD umsetzen muss.
Wer ist verpflichtet zur Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind zunächst große Unternehmen, später auch kapitalmarktorientierte KMU sowie bestimmte Nicht-EU-Unternehmen, die innerhalb der EU tätig sind und über 150 Mio. € Umsatz erzielen. Grundsätzlich gibt es aber viele weitere Unternehmen, die freiwillig Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Einige Vorteile der CSRD-Berichterstattung sind zum Beispiel, wettbewerbsfähig zu bleiben und einen besseren Zugang zu Kapital zu erhalten.
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