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Am 08. November 2024 kündigte Ursula von der Leyen überraschend Pläne für eine sogenannte Omnibus-Verordnung an. Diese soll die bestehenden Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – darunter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie – in einer einzigen Verordnung zusammenführen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, die frühzeitig mit der Umsetzung der CSRD begonnen haben?
Update: Der Omnibus-Vorschlag der EU-Komission wurde am 26. Februar 2025 veröffentlicht. Alle Änderungen und mögliche Auswirkungen auf Unternehmen finden Sie hier.

Recap zum CSRD-Omnibusverfahren
In den letzten Jahren hat die Europäische Union (EU) eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen eingeführt, um die Nachhaltigkeit von Unternehmen zu fördern und transparent zu gestalten. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie sind zentrale Elemente dieser Bemühungen. Doch die Komplexität und der Umfang dieser Regelwerke stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen. Hier setzt die geplante Omnibus CSRD-Verordnung an, die darauf abzielt, bestehende Nachhaltigkeitsberichtspflichten zu bündeln und drastisch zu vereinfachen.
Was ist eine Omnibus-Verordnung?
Ein Omnibus-Verfahren ist ein legislativer Prozess, bei dem mehrere bestehende Rechtsakte in einer einzigen Verordnung zusammengefasst und neu strukturiert werden. Das Ziel eines solchen Verfahrens ist es, gesetzliche Anforderungen zu vereinfachen, Doppelarbeit zu vermeiden und einen besseren Zusammenhang zwischen unterschiedlichen Regelwerken zu erreichen.
Was hat Ursula von der Leyen entschieden?
Im November 2024 erklärte Ursula von der Leyen, dass die EU-Kommission die Integration von EU-Richtlinien wie der CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie plant. Das geschieht im Kontext der sogenannten Budapest-Erklärung, in der sich die EU verpflichtet hat, den regulatorischen Aufwand für Unternehmen zu verringern. Ziel ist es, die Berichterstattungspflichten um mindestens 25 % zu reduzieren und so die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.
Was ist das Versprechen?
Die EU-Kommission und Ursula von der Leyen versprechen sich von der Omnibus-CSRD-Verordnung eine erhebliche Reduzierung des administrativen Aufwands für Unternehmen. Durch die Konsolidierung der verschiedenen Richtlinien soll eine vereinfachte, besser aufeinander abgestimmte und effizientere Berichterstattung ermöglicht werden. Unternehmen sollen von klareren Vorgaben profitieren, die eine bessere Integration der Nachhaltigkeitsvorgaben in ihre bestehenden Prozesse erlauben.
Ein weiteres zentrales Versprechen ist die Wahrung der regulatorischen Stabilität. Von der Leyen betonte, dass die Inhalte der bestehenden Richtlinien nicht grundlegend verändert werden sollen, sondern lediglich deren Format und Struktur angepasst wird. Das soll Unternehmen die Sicherheit geben, dass bereits getätigte Investitionen in die Einhaltung der CSRD und verwandter Vorschriften nicht hinfällig werden. Trotz dieser Absichten bleiben jedoch viele Fragen offen, insbesondere hinsichtlich der konkreten Umsetzung und der politischen Einflussnahme durch Wirtschaftsverbände und Mitgliedstaaten.
Welche EU-Richtlinien sind von der Omnibus-Verordnung betroffen?
Die Omnibus-Verordnung betrifft mehrere bestehende und zukünftige EU-Richtlinien im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Unternehmensverantwortung. Dazu gehören insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die EU-Taxonomie, die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) sowie die Waldschutzverordnung (EUDR). Ziel ist es, diese Regelwerke zu harmonisieren und die Berichtspflichten zu vereinfachen. Ein Entwurf der EU-Komission deutet darauf hin, dass insbesondere die Schwellenwerte der CSRD überarbeitet werden könnten, was dazu führen könnte, dass Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden nicht mehr berichtspflichtig wären. Dies würde die Anzahl der betroffenen Unternehmen enorm reduzieren, was wiederum Auswirkungen auf Transparenz und ESG-Datenqualität hätte.
Finaler Vorschlag vom 26. Februar 2025
Die EU-Kommission hat den endgültigen Omnibus-Vorschlag vorgestellt, der umfassende Änderungen an der CSRD, der CSDDD und der EU-Taxonomie mit sich bringt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
CSRD
- Reduzierung des Anwendungsbereichs: 80 % der Unternehmen fallen aus der Berichtspflicht. Künftig betrifft die CSRD nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mindestens 50 Mio. €.
- Verschiebung der Berichterstattung: Unternehmen der zweiten und dritten Umsetzungswelle (Reporting ab 2026 und 2027) erhalten eine Fristverlängerung.
- Überarbeitung der Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS): Die EU will die Berichtsanforderungen vereinfachen und die Zahl der erforderlichen Datenpunkte erheblich reduzieren.
- Wegfall sektorspezifischer Berichtsstandards: Unternehmen müssen nicht mehr nach branchenspezifischen Vorgaben berichten.
CSDDD
- Verschiebung der Sorgfaltspflichten: Die Anwendung der CSDDD wird um ein Jahr auf 2028 verschoben.
- Abschwächung der Due-Diligence-Pflichten: Unternehmen müssen keine tiefgehenden Bewertungen indirekter Geschäftspartner mehr durchführen, es sei denn, es gibt konkrete Hinweise auf Verstöße.
- Kein harmonisiertes Haftungsrecht: Die ursprünglich geplanten zivilrechtlichen Haftungsregeln auf EU-Ebene werden gestrichen.
EU-Taxonomie
- Freiwillige Taxonomie-Berichterstattung: Unternehmen mit einem Umsatz unter 450 Mio. € müssen ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten nicht mehr verpflichtend nach der Taxonomie offenlegen.
- Erhebliche Vereinfachung der Berichtsanforderungen: Reduktion der erforderlichen Datenpunkte um fast 70 % und Einführung eines Materialitätsschwellenwerts, der nicht-wesentliche wirtschaftliche Aktivitäten von der Berichterstattung ausnimmt.
Was bedeuten die Veränderungen für Unternehmen?
Die drastische Reduzierung des CSRD-Anwendungsbereichs bedeutet für viele Unternehmen zwar eine deutliche administrative Entlastung, birgt jedoch auch Risiken. Weniger Unternehmen werden sich verpflichtend mit Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen, was Transparenz und Vergleichbarkeit erheblich einschränken könnte. Unternehmen außerhalb der Berichtspflicht können zwar weiterhin freiwillig berichten, doch ohne regulatorischen Druck ist fraglich, wie viele dies tatsächlich tun werden – insbesondere wenn kurzfristige wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen.
Auch die Abschwächung der Due-Diligence-Vorgaben im Rahmen der CSDDD sendet ein ambivalentes Signal. Weniger strenge Vorschriften reduzieren zwar den bürokratischen Aufwand für Lieferkettenkontrollen, doch zugleich steigt das Risiko, dass Unternehmen soziale und ökologische Risiken in ihren Wertschöpfungsketten vernachlässigen. Besonders kritisch ist die Entscheidung, die EU-Taxonomie für viele Unternehmen optional zu machen. Damit entfällt für zahlreiche Betriebe die Pflicht, nachhaltige Investitionen offenzulegen – ein Rückschritt für Transparenz und die Transformation hin zu einer grüneren Wirtschaft.
Trotz der gelockerten Vorgaben sollten Unternehmen ESG-Reportings und nachhaltige Strategien weiterhin aktiv vorantreiben. Investoren, Banken und Geschäftspartner setzen zunehmend auf Nachhaltigkeitskriterien bei Finanzierungsentscheidungen und Geschäftsbeziehungen – unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen. Wer jetzt ESG-Themen vernachlässigt, riskiert nicht nur höhere Kapitalkosten, sondern auch Reputationsverluste und Wettbewerbsnachteile. Zudem steigt der Druck von Stakeholdern und Konsumenten, die Transparenz und verantwortungsvolles Wirtschaften erwarten. Unternehmen, die frühzeitig nachhaltige Strategien umsetzen, sichern sich langfristig Marktchancen, stärken ihre Resilienz gegenüber zukünftigen Regulierungen und positionieren sich als glaubwürdige Akteure in einer Wirtschaft, die sich unaufhaltsam in Richtung Nachhaltigkeit bewegt.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Omnibus-Vorschlag befindet sich nun im Fast-Track-Verfahren, was bedeutet, dass die endgültige Entscheidung innerhalb der nächsten vier Wochen erwartet wird. Damit der Vorschlag in Kraft treten kann, muss er noch vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedet werden. Während dieses Prozesses sind weitere Anpassungen möglich, insbesondere da es innerhalb der EU-Kommission bereits erhebliche Meinungsverschiedenheiten über die vorgeschlagenen Änderungen gab.
Sollte der Vorschlag in seiner aktuellen Form angenommen werden, tritt die CSRD-Änderung direkt in Kraft, während die überarbeitete CSDDD erst 2028 verbindlich wird. Gleichzeitig soll die EU-Taxonomie durch neue delegierte Rechtsakte konkretisiert werden. Unternehmen sollten die Entwicklungen genau beobachten, da politische Verhandlungen oft kurzfristige Änderungen mit sich bringen können. Die nächsten Wochen sind entscheidend – eine endgültige Klarheit über die neuen Nachhaltigkeitsanforderungen wird erst mit der offiziellen Verabschiedung des Gesetzes bestehen.

Diese Risiken wirft das CSRD-Omnibus-Verfahren bei Unternehmen auf
Die geplante Omnibus-Verordnung stellt für Unternehmen eine Herausforderung dar, da sie Unsicherheiten mit sich bringt. Viele Unternehmen haben bereits Ressourcen und Budget in die Implementierung der bestehenden Regelwerke investiert und müssen nun mit potenziellen Änderungen rechnen, die zu Anpassungsbedarf in ihren Berichtsprozessen führen. Auch besteht das Risiko, dass durch den politischen Einfluss einzelner Mitgliedstaaten die Anforderungen unerwartet verändert oder verschärft werden. Das erschwert die langfristige Planung und kann Unternehmen dazu zwingen, ihre Compliance-Strategien mehrfach zu überarbeiten. Kaum ein Unternehmen hat dafür jedoch Zeit.

Nachteile des CSRD Omnibus-Verfahrens
Regulatorische Unsicherheit und Planungsrisiken
Die aktuelle unklare Umsetzung, der unvorhersehbare Zeitplan und die politischen Einflussfaktoren führen dazu, dass Unternehmen weiter im Unklaren über die endgültigen Anforderungen bleiben. Das könnte Investitionen in bestehende Compliance-Strategien untergraben und dazu führen, dass Unternehmen erhebliche Unsicherheiten in ihrer Planung erfahren. Viele Unternehmen stecken bereits mitten in der CSRD-Berichterstattung oder haben sich bereits auf die Einreichung der CSRD in den nächsten Monaten vorbereitet.
Verzögerungen bei Nachhaltigkeitszielen und Wettbewerbsfähigkeit
Auch könnten Verzögerungen in der Umsetzung der CSRD-Omnibus-Verordnung die rechtzeitige Erreichung von Nachhaltigkeitszielen beeinträchtigen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen negativ beeinflussen. Die mangelnde Einbindung der betroffenen Unternehmen in den Entscheidungsprozess könnte ferner dazu führen, dass praxisferne oder schwer umsetzbare Anforderungen in Kraft treten, die die Compliance-Kosten langfristig erhöhen. Zudem besteht die Gefahr, dass durch die geplante Reduzierung der Berichtspflichten die Transparenz in der Unternehmensberichterstattung leidet. Eine mögliche Begrenzung der Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden würde dazu führen, dass rund 85 % der Unternehmen aus der CSRD-Pflicht herausfallen. Dies hätte nicht nur Auswirkungen auf die ESG-Datenqualität, sondern könnte auch das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern in die Nachhaltigkeitsberichterstattung schwächen. Eine geringere Anzahl berichtspflichtiger Unternehmen würde zudem dazu führen, dass Vergleichbarkeit und Marktransparenz abnehmen, was insbesondere für Kapitalgeber eine Herausforderung darstellt.
Gefahr von Transparenzverlust und sinkender ESG-Datenqualität
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass durch die Fokussierung auf Bürokratieabbau wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte in den Hintergrund rücken. Die CSRD ist nicht nur ein regulatorisches Instrument, sondern auch ein wesentlicher Treiber für strategische Nachhaltigkeitsentscheidungen in Unternehmen. Eine Verwässerung der Berichtspflichten könnte dazu führen, dass Unternehmen weniger Anreize haben, ihre ESG-Strategien konsequent weiterzuentwickeln. Dies würde nicht nur den Fortschritt in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft verlangsamen, sondern auch europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb schwächen, da viele globale Märkte zunehmend auf transparente und standardisierte ESG-Berichterstattung setzen.
Vorteile des Omnibus-Verfahrens
Die Omnibus-Verordnung bietet jedoch auch einige Vorteile, insbesondere im Hinblick auf die Vereinfachung der gesetzlichen und komplexen Anforderungen. Durch die Zusammenlegung der bestehenden Richtlinien kann ein besserer Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen ESG-Vorschriften erreicht werden, was Unternehmen dabei hilft, ihre Berichtsprozesse effizienter zu gestalten. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kommt das zugute, die bislang mit hohen administrativen Belastungen zu kämpfen haben. Darüber hinaus könnte die Reduzierung der Berichtsanforderungen um 25 % erhebliche Kosteneinsparungen mit sich bringen und es Unternehmen ermöglichen, sich auf ihre eigentlichen Nachhaltigkeitsziele zu konzentrieren. Die verbesserte Abstimmung der Vorschriften erleichtert es Unternehmen zudem, regulatorische Anforderungen länderübergreifend zu erfüllen und interne Prozesse besser anzupassen.
Warum Unternehmen nicht auf das Ergebnis des Omnibus warten sollten
Trotz der im Omnibus-Vorschlag vorgesehenen Erleichterungen sollten Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht pausieren. Zwar fällt ein Großteil der Unternehmen durch die neuen Schwellenwerte aus der CSRD-Berichtspflicht, doch die Anforderungen für große Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und 50 Mio. € Umsatz bleiben bestehen. Zudem ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung längst ein zentraler Faktor für Wettbewerbsfähigkeit und Finanzierungsmöglichkeiten, unabhängig von regulatorischen Vorgaben. Investoren, Banken und Geschäftspartner verlangen weiterhin ESG-Transparenz – wer frühzeitig handelt, bleibt für sie attraktiv und sichert sich Marktchancen.
Unternehmen, die bereits ESG-Strategien implementieren und freiwillig berichten, positionieren sich als verlässliche Partner für Stakeholder und Lieferketten. Mit der Einführung des VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) werden kleinere Unternehmen zudem einen standardisierten, freiwilligen Bericht nutzen können, um ihre Nachhaltigkeitsperformance zu kommunizieren. Wer sich jetzt darauf vorbereitet, bleibt zukunftssicher aufgestellt und kann regulatorische Entwicklungen vorausschauend steuern.
Hinzu kommt, dass das Omnibus-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Vorschlag muss vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedet werden – Änderungen sind also weiterhin möglich. Zudem bringt der Vorschlag erhebliche Unsicherheiten mit sich: Während einige Erleichterungen beschlossen wurden, bleiben langfristige ESG-Anforderungen zentral für Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen. Unternehmen, die auf regulatorische Klarheit warten, riskieren, wertvolle Zeit zu verlieren. Der strategisch klügere Weg ist daher, die bestehenden Vorgaben weiter umzusetzen, ESG-Daten aktiv zu managen und den eigenen Berichterstattungsprozess kontinuierlich zu optimieren.
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Envalor bietet nicht nur eine einfache und automatisierte Softwarelösung zur Berichterstellung, sondern auch ein starkes Netzwerk aus Nachhaltigkeitsexperten und Wirtschaftsprüfer. So stellt Envalor sicher, dass seine CSRD-Software schnell an alle EU-Änderungen angepasst wird. Für eine maximale Prüfssicherheit.
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Fazit
Die Omnibus-Verordnung bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Während eine Vereinfachung der Berichtspflichten potenzielle Vorteile bietet, bleibt die Unsicherheit für Unternehmen eine große Hürde. Dennoch ist es entscheidend, dass Unternehmen ihre CSRD-Berichterstattung jetzt nicht aufschieben. Die Einhaltung der CSRD-Vorgaben bietet nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern positioniert Unternehmen als verantwortungsbewusste Marktakteure. Daher sollte der Fokus weiterhin auf der Umsetzung bestehender Vorschriften liegen, um langfristig zu profitieren.
FAQ
Das Omnibus-Verfahren ist eine gesetzliche Initiative zur Vereinfachung und Zusammenfassung verschiedener ESG-Regulierungen in eine einheitliche Verordnung.
Die CSRD, Taxonomie-Verordnung, CSDDD, SFDR und die EUDR könnten durch die Omnibus-Verordnung zusammengefasst werden.
Die EU-Kommission hat den Omnibus-Vorschlag am 26. Februar 2025 veröffentlicht, doch die endgültige Umsetzung steht noch aus. Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat geprüft und verabschiedet werden. Da das Verfahren im Fast-Track-Modus läuft, wird eine Entscheidung innerhalb der nächsten vier Wochen erwartet. Sobald der Vorschlag offiziell angenommen ist, treten die Änderungen in Kraft. Während einige Anpassungen, wie die neuen Schwellenwerte für die CSRD, sofort gültig wären, sind für andere Änderungen Übergangsfristen vorgesehen – beispielsweise für die verschobenen CSDDD-Pflichten, die erst 2028 greifen sollen. Unternehmen sollten die Entwicklung genau verfolgen, da im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Anpassungen möglich sind.
Nein, Unternehmen sollten bereits jetzt mit der Umsetzung beginnen, um Compliance sicherzustellen und Wettbewerbsvorteile zu nutzen.
Mit dem Omnibus-Vorschlag wurden die Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht deutlich angehoben. Zukünftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 50 Mio. € verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD-Standards zu erstellen. Die ursprüngliche Regelung, die Unternehmen bereits ab 250 Mitarbeitenden, 40 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme in die Berichtspflicht aufgenommen hatte, wird damit stark eingeschränkt. Börsennotierte KMU sind von dieser Änderung nicht betroffen und müssen weiterhin gemäß den vereinfachten Anforderungen berichten.
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