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Die beiden Standards, LSME und VSME, wurden ursprünglich für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Kontext der CSRD entwickelt. Durch das aktuelle Omnibus-Verfahren rückt insbesondere der VSME-Standard stärker in den Fokus, da er eine zentrale Rolle bei der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung einnimmt. Ein Überblick über die beiden Standards, ihre Unterschiede und ihre Verbindung zum Ombibusverfahren.

Definition der Standards
ESRS LSME
Der European Sustainability Reporting Standard for Listed SMEs (ESRS LSME) ist ein verpflichtender Standard für börsennotierte KMU, die ab dem Geschäftsjahr 2026 eine Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen müssen. Ziel ist es, Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung zu schaffen, wobei die Berichtspflichten im Vergleich zu großen Unternehmen reduziert sind.
Kernmerkmale:
- Verpflichtende Berichterstattung für börsennotierte KMU
- Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips
- Vereinfachte Anforderungen im Vergleich zu großen Unternehmen
- Standardisierte Datenpunkte zur Sicherstellung regulatorischer Konformität
VSME
Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) wurde von der EFRAG als freiwilliger Standard für nicht-börsennotierte KMU entwickelt. Er bietet eine Alternative für Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsstrategie sichtbar machen möchten. Durch das Omnibus-Verfahren ist dieser Standard nun auch interessant für größere Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen wollen aber nicht mehr unter die CSRD fallen.
Kernmerkmale:
- Freiwillige Berichterstattung
- Modularer Aufbau: Unternehmen können zwischen einem Basis- und einem umfassenden Modul wählen
- Skalierbare Anforderungen je nach Unternehmensgröße
- Fokus auf ressourcenschonende Berichterstattung
- Neueste Fassung beinhaltet keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Gemeinsamkeiten zwischen VSME und LSME
Beide Standards tragen zur Erhöhung der Transparenz und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bei. Beide basieren auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der EFRAG entwickelt wurden und bieten im Vergleich zu den vollständigen ESRS-Standards für große Unternehmen vereinfachte Anforderungen.
Unterschiede

Bedeutung des VSMEs im Kontext der Omnibus-Verordnung
Am 26. Februar hat die EU-Komissionen den Vorschlag zum Omnibusverfahren vorgelegt. Dieser beinhaltet eine deutliche Zusammenfassung und Vereinfachung der CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie. Ein bisheriger Punkt der CSRD war die indirekte Berichtspflicht für KMUs, wenn größere, CSRD-berichtspflichtige Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten von ihren Zulieferern oder Geschäftspartnern entlang der Wertschöpfungskette einfordern.
Um diese indirekte Belastung zu reduzieren, wurde bereits 2024 der VSME-Standard („Voluntary Standard for SMEs“) eingeführt. Dieser Berichtsstandard sollte als einheitlicher Rahmen für KMU dienen. Durch die Anpassung der Schwellenwerte innerhalb des Omnibus-Verfahrens wird der VSME nun auch für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden interessant.
Was bedeutet das konkret?
1. Anhebung der Schwellenwerte:
- Unternehmen müssen nun mehr als 1.000 Mitarbeitende haben und entweder einen Umsatz von über 49 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro aufweisen, um CSRD-berichtspflichtig zu sein.
- Das reduziert die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen um etwa 80 %, da viele mittelgroße Unternehmen aus dem Anwendungsbereich herausfallen.
2. Reduzierung des „Trickle-Down“-Effekts für KMU:
- Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sind nicht mehr verpflichtet.
- Der VSME dient als Leitlinie, um ESG-Daten für größere Unternehmen in der Wertschöpfungskette bereitzustellen.
- Große Unternehmen dürfen von ihren kleineren Lieferanten und Geschäftspartnern nur die Informationen anfordern, die im VSME-Standard vorgesehen sind.
3. Freiwillige Berichterstattung für Unternehmen:
- Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden können auf freiwilliger Basis nach dem vereinfachten Standard berichten.
- Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, aber einem Umsatz unter 450 Millionen Euro, wird die Taxonomie-Berichterstattung freiwillig, um den administrativen Aufwand weiter zu senken.
Um eine EU-weite Einheitlichkeit zu gewährleisten, wird die Europäische Kommission den VSME-Standard per delegiertem Rechtsakt verabschieden und damit als verbindlichen Rahmen für die freiwillige Berichterstattung etablieren. Ergänzend dazu plant die Kommission eine weitere Empfehlung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Fazit: Welcher Standard passt zu welchem Unternehmen?
Die Wahl des passenden Standards hängt von der Unternehmensstruktur und den strategischen Zielen ab:
- ESRS LSME ist zwingend für börsennotierte KMU und bietet eine klare Struktur zur regulatorischen Einhaltung.
- VSME eignet sich für nicht-börsennotierte KMU sowie alle Unternehmen, die freiwillig Transparenz schaffen und ESG-Daten systematisch erfassen möchten.
Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird weiter zunehmen. Unternehmen, die jetzt handeln, profitieren von einer besseren Marktposition, mehr Vertrauen bei Stakeholdern und besseren Finanzierungsbedingungen.
FAQs
Der LSME (Large & Medium-sized Enterprises Standard) ist ein vereinfachter Nachhaltigkeitsberichtsstandard für große und mittelständische Unternehmen, die nicht unter die vollständigen Anforderungen der CSRD fallen. Er basiert auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und bietet eine zusammengefasste, aber dennoch strukturierte Form der Berichterstattung.
Der VSME (Voluntary Standard for SMEs) ist ein freiwilliger Berichtsstandard für kleine und nicht börsennotierte Unternehmen. Er ermöglicht eine vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung, ohne dass Unternehmen die umfassenden Anforderungen der CSRD erfüllen müssen.
Durch das Omnibus-Verfahren gewinnt der VSME an Bedeutung, da größere Unternehmen nur noch die im VSME definierten ESG-Informationen von nicht berichtspflichtigen Zulieferern anfordern dürfen. Auch wird der VSME per delegiertem Rechtsakt der EU-Kommission rechtsverbindlich und dient als einheitlicher Rahmen für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dadurch können auch Unternehmen, die nicht mehr CSRD-berichtspflichtig sind, von diesem Gebrauch machen.
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