Die Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung 640 427 Nora Emig

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein essenzielles Instrument für Unternehmen, um ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen (ESG) transparent zu machen. Angesichts wachsender regulatorischer Anforderungen, wie beispielsweise der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der EU, sind Unternehmen zunehmend verpflichtet, detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Dabei spielen verschiedene Berichtsstandards eine zentrale Rolle, um die Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit dieser Informationen zu gewährleisten. Dabei gibt es eine Vielzahl von Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die für unterschiedliche Unternehmen geeignet sind und verschiedene gesetzliche Verpflichtungen vorgeben.

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Überblick über die wichtigsten Standards

Anerkannte Standards für die CSR-Berichterstattung ermöglichen es Unternehmen, ihre Stakeholder strukturiert und anhand klar definierter Indikatoren über ihre wesentlichen Strategien, Maßnahmen und Fortschritte zu informieren. Ein fundierter Nachhaltigkeitsbericht basiert daher auf verständlichen und vergleichbaren Daten. Zudem sorgt die Nutzung einheitlicher Standards für eine bessere Transparenz auch über verschiedene Branchen hinweg.

Für eine fundierte Berichterstattung stehen verschiedene Standards zur Verfügung, abhängig von Branche, Unternehmensgröße und strategischer Ausrichtung. Der wichtigste weltweit ist der GRI-Standard, auf den sich die meisten Nachhaltigkeitsberichte stützen. Kleinere Unternehmen wiederum, oder Unternehmen mit einer einfacher Wertschöpfungskette, stützen sich oft auf den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), da er weniger komplex ist.

Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Schwerpunkte, Zielgruppen und Anwendungsfälle

Global Reporting Initiative (GRI)

  • Zielgruppe: Unternehmen aller Sektoren und Größen weltweit
  • Schwerpunkt: Breites Spektrum an ESG-Kriterien mit Stakeholder-Fokus
  • Gesetzliche Verpflichtung: Von vielen Ländern und Initiativen anerkannt, aber nicht zwingend vorgeschrieben

Die GRI-Standards bieten international anerkannte Leitlinien für Unternehmen verschiedener Größen und Branchen, um ihre Nachhaltigkeitsberichte klar und faktenbasiert zu gestalten. Seit der Aktualisierung im Herbst 2021 müssen Unternehmen alle wesentlichen Themen offenlegen („in accordance“) oder begründen, warum sie bestimmte Aspekte nicht berichten („report or explain“). Der Fokus liegt nun stärker auf den Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft (Inside-Out-Perspektive), sowie auf der unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Die neuen GRI-Standards sind für alle Berichte verpflichtend, die seit dem 1. Januar 2023 veröffentlicht werden. Oft lassen Unternehmen GRI-Berichte extra von Wirtschaftsprüfern überprüfen.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

  • Zielgruppe: Unternehmen, die unter die CSRD-Richtlinie fallen (größere Unternehmen und schrittweise auch KMU in der EU)
  • Schwerpunkt: Umfassende Berichterstattung zu ESG-Themen mit Fokus auf die CO2-Bilanz von Unternehmen und die doppelte Wesentlichkeitsanalyse
  • Gesetzliche Verpflichtung: Pflicht für alle betroffenen Unternehmen gemäß CSRD

Die ESRS sind der verbindliche Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU und wurden im Zuge der Corporate Sustainability Reporting Directive entwickelt. Sie legen fest, welche Unternehmen wie über ökologische, soziale und Governance-Themen (ESG) berichten müssen und welche Informationen offengelegt werden sollen. Im Gegensatz zu freiwilligen Standards wie GRI sind die ESRS für alle betroffenen Unternehmen rechtlich verpflichtend und orientieren sich an der doppelten Wesentlichkeit, also sowohl an den Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Impact Wesentlichkeit) als auch an finanziellen Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen (finanzielle Wesentlichkeit). Die ESRS wurden 2023 verabschiedet und gelten bereits seit 2024 für große Unternehmen, bevor sie schrittweise auch für mittelständische Unternehmen relevant werden.

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

  • Zielgruppe: Unternehmen in Deutschland, insbesondere KMUs
  • Schwerpunkt: Niedrigschwellige Einstiegslösung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Gesetzliche Verpflichtung: Keine direkte Verpflichtung, aber als freiwillige Maßnahme anerkannt

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist hauptsächlich im deutschsprachigen Raum etabliert und kann mit Rahmenwerken wie GRI und UN Global Compact verknüpft werden. Er umfasst 20 Kriterien. Dabei ist er besonders für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv, da er praxisnah und leicht umsetzbar ist. Die Nachhaltigkeitsberichte der teilnehmenden Unternehmen sind frei zugänglich in einer Online-Datenbank hinterlegt. Derzeit wird der DNK an die Vorgaben der EU-Taxonomie sowie an die neuen Anforderungen der CSRD und ESRS angepasst.

International Sustainability Standards Board (ISSB) – IFRS S1 & S2

  • Zielgruppe: Global tätige Unternehmen mit Fokus auf Finanzmarktteilnehmer
  • Schwerpunkt: Finanzielle Wesentlichkeit von Nachhaltigkeitsaspekten
  • Gesetzliche Verpflichtung: Noch nicht verpflichtend, aber starke Marktakzeptanz

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat mit den IFRS S1 & S2 weltweit gültige, konkurrierende Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt. Diese fokussieren sich prinzipiell auf die finanzielle Wesentlichkeit und sollen Unternehmen dabei helfen, Investoren und Finanzmarktakteuren klare, vergleichbare Informationen zu liefern. IFRS S1 legt dabei allgemeine Anforderungen für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen fest, während IFRS S2 speziell die Offenlegung von Informationen für die Identifizierung, Bewertung und Steuerung von klimabezogenen Risiken und Chancen fokussiert. Die Anwendung ist in Europa mit Blick auf die CSRD nicht verpflichtend, kann von Unternehmen aber zusätzlich in Anspruch genommen werden.

  • Zielgruppe: Finanzmarktteilnehmer und börsennotierte Unternehmen
  • Schwerpunkt: Klimabezogene Risiken und Chancen
  • Gesetzliche Verpflichtung: In einigen Ländern vorgeschrieben

In direktem Zusammenhang den IFRS S1 & S2 steht die TCFD. Die TCFD ist ein internationales Gremium, das die internationale Finanzstabilität fördern soll. Sie hat ein Rahmenwerk entwickelt, das Unternehmen bei der Offenlegung klimabezogener Risiken und Chancen unterstützt. Der Fokus liegt daher auf der finanziellen Wesentlichkeit, sodass Investoren und Stakeholder ein besseres Verständnis für die Auswirkungen des Klimawandels auf Geschäftsmodelle erhalten. Die Empfehlungen der TCFD beziehen sich auf vier Kernbereiche: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. Viele Länder und Aufsichtsbehörden haben die TCFD als Grundlage für verpflichtende Klimaberichterstattung übernommen. Seit 2024 sind ihre Prinzipien in die ISSB-Standards IFRS S1 & S2 integriert, wodurch sie eine zentrale Rolle in der globalen Nachhaltigkeitsberichterstattung spielen.

Science Based Targets initiative (SBTi)

  • Zielgruppe: Unternehmen mit ambitionierten Klimazielen
  • Schwerpunkt: Wissenschaftsbasierte Emissionsreduktionsziele
  • Gesetzliche Verpflichtung: Freiwillig, aber zunehmend von Investoren und Kunden gefordert

Die Science Based Targets initiative (SBTi) bietet Unternehmen einen wissenschaftlich fundierten Rahmen zur Festlegung von Klimazielen, die mit dem Pariser Klimaabkommen im Einklang stehen (Corporate Net-Zero Standard). Der Fokus liegt auf der Reduzierung von Treibhausgasemissionen, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Unternehmen können ihre Emissionsziele von der SBTi validieren lassen, um ihre Klimastrategie glaubwürdig und transparent zu gestalten. Besonders große und emissionsintensive Unternehmen nutzen die SBTi, da sie von Investoren und Stakeholdern zunehmend klare, überprüfbare Reduktionspläne erwarten.

Die Gemeinwohlökonomie als alternative Berichtsmethode 

Eine Alternative zu den regulatorischen Standards bietet das Konzept der Gemeinwohlökonomie. Kern der Gemeinwohlökonomie ist die Gemeinwohlbilanz, die den gesellschaftlichen Nutzen eines Unternehmens messbar und sichtbar macht. Grundlage dafür ist die Gemeinwohlmatrix, die bewertet, wie ein Unternehmen in den Bereichen Menschenwürde, Solidarität und Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit, Transparenz und Mitbestimmung wirkt. neu aufgesetzt werden. 

Vergleich der Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards

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Welcher Standard passt zu welchem Unternehmen?

Um den passenden Standard zu wählen, sollten Unternehmen folgende Fragen klären:

  • Interne Kapazitäten: Welche Ressourcen stehen für die Berichterstattung zur Verfügung? Wie viel Zeit und Ressourcen müssen für die Etablierung der Standards einkalkuliert werden?
  • Regulatorische Anforderungen/ Gesetze: Ist mein Unternehmen gesetzlich verpflichtet, nach einem bestimmten Standard zu berichten? Welche zusätzlichen, freiwilligen Standards gibt es? Ergibt es für das Unternehmen Sinn, diese zu integrieren?
  • Branchenfokus: Gibt es branchenspezifische Anforderungen oder Empfehlungen?
  • Stakeholder-Erwartungen: Welche Anforderungen stellen Investoren, Kunden oder Partner? Was stärkt die eigene Position im Markt?
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Prüfsichere Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Envalor

Die Einhaltung regulatorischer Anforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung kann komplex und zeitaufwendig sein. Mit Envalor setzen Unternehmen auf eine automatisierte, prüfungssichere Lösung, die sich flexibel an neue gesetzliche Entwicklungen wie die CSRD und ESRS anpasst.

Die CSRD-Software unterstützt Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsberichte rechtskonform und einfach zu erstellen – von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse über die automatisierte Datenerfassung bis hin zur finalen Berichterstellung. Dank KI-gestützter Textgenerierung und einem intuitiven Workflow werden Compliance-Risiken minimiert und wertvolle Ressourcen gespart.

Zudem profitieren Unternehmen von einem starken Expertennetzwerk aus Nachhaltigkeitsberatern und Wirtschaftsprüfern, das sicherstellt, dass alle Berichte stets den aktuellen EU-Vorgaben entsprechen. Mit Envalor gelingt die CSRD-Berichterstattung nicht nur rechtssicher, sondern auch zeitsparend und transparent.

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Fazit

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt angesichts regulatorischer Anforderungen und steigender Erwartungen von Stakeholdern zunehmend an Bedeutung. Unternehmen müssen sich mit einer Vielzahl von Berichtsstandards auseinandersetzen, um ihre ESG-Leistungen transparent und vergleichbar darzustellen. Während GRI als international anerkannter Standard breite Anwendung findet, setzen die ESRS als verpflichtende europäische Richtlinie neue Maßstäbe für die Berichterstattung. Gleichzeitig bieten freiwillige Standards wie der DNK oder SBTi Unternehmen je nach Bedarf flexible Alternativen.

Ein zentraler Trend ist die zunehmende Anpassung der Berichtsstandards, insbesondere durch die Integration von TCFD-Prinzipien in die IFRS S1 & S2. Auch der Fokus auf doppelte Wesentlichkeit und klimabezogene Risiken wird weiter zunehmen. In Zukunft ist zu erwarten, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter digitalisiert und automatisiert wird, um Effizienz und Vergleichbarkeit zu verbessern. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den passenden Standards auseinandersetzen, sich Hilfe durch Experten suchen und ihre Berichtsstrategien anpassen, um regulatorische Vorgaben zu erfüllen und ihre Nachhaltigkeitsleistung glaubwürdig zu kommunizieren.

FAQ

Was sind Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung sind Rahmenwerke, die Unternehmen dabei helfen, ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen (ESG) strukturiert und vergleichbar offenzulegen. Sie legen fest, welche Informationen veröffentlicht werden müssen, welche Indikatoren verwendet werden sollten und wie die Berichterstattung gestaltet sein sollte. Bekannte Standards sind die Global Reporting Initiative (GRI), die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der CSRD, der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) und die IFRS S1 & S2 des ISSB.

Sind GRI-Standards verpflichtend?

Die GRI-Standards sind grundsätzlich freiwillig und bieten Unternehmen eine anerkannte Methode zur ESG-Berichterstattung. Allerdings haben einige Länder oder Investoren GRI als Pflichtanforderung in ihre Berichtspflichten aufgenommen. Zudem nutzen viele Unternehmen GRI als Ergänzung zu regulatorischen Anforderungen wie der CSRD, um ihre Berichterstattung international vergleichbarer zu machen.

Was sind die gängigsten Formen der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Es gibt verschiedene Formen der Nachhaltigkeitsberichterstattung, je nach regulatorischen Anforderungen und Unternehmensstrategie:

1. GRI-Bericht: Der weltweit am häufigsten genutzte freiwillige Standard für umfassende ESG-Berichterstattung.
2. CSRD/ESRS-Bericht: Pflicht für große Unternehmen in der EU, mit detaillierten Anforderungen zur doppelten Wesentlichkeit und CO₂-Bilanzierung.
3. DNK-Erklärung: Eine kompakte, niedrigschwellige Berichtsform, die speziell für KMU entwickelt wurde.
4. Integrierter Bericht: Kombination aus Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, häufig basierend auf den Prinzipien des Integrated Reporting Frameworks (IR).
5. TCFD-Bericht: Fokus auf klimabezogene Finanzrisiken, häufig genutzt von börsennotierten Unternehmen.


Jede dieser Berichtsformen dient unterschiedlichen Zwecken und Zielgruppen, von Investoren über Behörden bis hin zu Kunden und Stakeholdern.

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Über den Autoren

Nora Emig

Nora Emig ist Marketing-Expertin bei Klimahelden und spezialisiert auf ESG-Themen. Sie entwickelt Informationsmaterial, das Unternehmen umfassend auf die Anforderungen der CSRD-Berichterstattung vorbereitet.

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