Inhaltsverzeichnis
- CO₂-Bilanzierung als Schlüssel regulatorischen Compliance
- Was ist die CO₂-Bilanz?
- Die Rolle der ESRS in der CSRD und CO₂-Bilanzierung
- Die verschiedenen Scopes der CO₂-Bilanzierung
- Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation der Emissionsquellen
- Dokumentation der CO₂-Bilanzierung in der CSRD
- CO2-Bilanzierung als Basis für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategie
- Fazit
- FAQs
- Weitere Artikel
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Die CO₂-Bilanzierung ist ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichtspflicht und spielt eine entscheidende Rolle bei der Erfüllung der Richtlinie. Sie dient als Grundlage für die transparente Erfassung, Analyse und Reduzierung von Emissionen und hilft Unternehmen, ihre Klimastrategien zielgerichtet zu steuern. Dabei sind die regulatorischen Vorgaben, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse entscheidende Faktoren. Eine präzise CO₂-Bilanz ermöglicht nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, sondern auch eine fundierte strategische Planung und nachhaltige Wertschöpfung.

CO₂-Bilanzierung als Schlüssel regulatorischen Compliance
Mit der wachsenden Bedeutung von Klimaschutz und nachhaltigem Wirtschaften sowie neuen regulatorischen Anforderungen wie der CSRD rückt die CO₂-Bilanz von Unternehmen zunehmend in den Fokus von Investoren, Regulierungsbehörden und weiteren Stakeholdern. Unternehmen, die ihre Emissionen transparent berichten und effektive Klimastrategien implementieren, profitieren nicht nur von einer besseren Reputation, sondern auch von langfristigen Wettbewerbsvorteilen und einem verbesserten Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsquellen.
Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien
Die CO₂-Bilanzierung unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorgaben und Standards, die darauf abzielen, Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit in der Berichterstattung zu gewährleisten. Zu den wichtigsten regulatorischen Rahmenwerken gehören:
- CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) – Verpflichtet eine wachsende Anzahl von Unternehmen in der EU zur detaillierten Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich der Offenlegung von Treibhausgasemissionen.
- EU-Taxonomie – Definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten und gibt Unternehmen eine Orientierung für klimafreundliche Geschäftsmodelle.
- European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – Präzisieren die Berichtspflichten unter der CSRD und enthalten spezifische Anforderungen zur CO₂-Bilanzierung (insbesondere im Standard ESRS E1 Klimawandel).
- GHG-Protokoll (Greenhouse Gas Protocol) – Der weltweit anerkannte Standard zur Erfassung von CO₂-Emissionen, unterteilt in Scope 1, 2 und 3.
Was ist die CO₂-Bilanz?
Eine CO₂-Bilanz ist eine detaillierte Erfassung aller Treibhausgasemissionen, die durch die Aktivitäten eines Unternehmens entstehen. Sie bildet die Grundlage für eine gezielte Reduktion von Emissionen, eine verbesserte Nachhaltigkeitsstrategie und die Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten. Durch die CO₂-Bilanz können Unternehmen ihre Umweltauswirkungen quantifizieren, Einsparpotenziale identifizieren und fundierte Klimastrategien entwickeln.
Warum ist eine CO₂-Bilanz wichtig?
Die CO₂-Bilanzierung ist ein wesentliches Instrument für Unternehmen aus mehreren Gründen:
- Erfüllung regulatorischer Vorgaben: Unternehmen, die unter die CSRD oder andere Berichtspflichten wie die EU-Taxonomie fallen, müssen ihre Treibhausgasemissionen transparent offenlegen.
- Identifizierung von Reduktionspotenzialen: Durch die Bilanzierung lassen sich die größten Emissionsquellen innerhalb des Unternehmens identifizieren, sodass gezielte Maßnahmen zur Emissionsreduzierung entwickelt werden können.
- Wettbewerbsvorteile und nachhaltige Finanzierung: Investoren, Banken und Geschäftspartner bevorzugen Unternehmen mit klaren Klimazielen und einer nachhaltigen Strategie. Eine CO₂-Bilanz kann den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsmodellen wie Green Bonds oder ESG-linked Loans erleichtern.
- Risikomanagement und Kostenreduktion: Klimawandelbedingte Risiken, steigende CO₂-Preise und regulatorische Anforderungen können Unternehmen vor finanzielle Herausforderungen stellen. Eine frühzeitige CO₂-Bilanzierung hilft, Risiken zu minimieren und langfristig Kosten zu senken.
- Stärkung der Unternehmensreputation: Transparenz über den eigenen CO₂-Fußabdruck verbessert das Unternehmensimage und stärkt das Vertrauen von Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern.

Die Rolle der ESRS in der CSRD und CO₂-Bilanzierung
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind das zentrale Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD und definieren detaillierte Anforderungen zur Erfassung und Offenlegung von CO₂-Emissionen. Sie stellen sicher, dass Unternehmen ihre Klimawirkung einheitlich, vergleichbar und transparent dokumentieren.
ESRS als Leitfaden für die CSRD-Berichterstattung
Die ESRS geben Unternehmen eine klare Struktur vor, welche Nachhaltigkeitsinformationen sie berichten müssen, welche Messmethoden anzuwenden sind und wie die Daten konsistent dargestellt werden. Durch diese Standardisierung wird sichergestellt, dass Berichte nicht nur den regulatorischen Anforderungen entsprechen, sondern auch für Investoren, Stakeholder und Behörden verständlich und nachvollziehbar sind.
Die ESRS schreiben explizit vor, dass Unternehmen ihre CO₂-Emissionen nach den drei Scopes (1, 2 und 3) bilanzieren und offenlegen müssen. Dabei müssen standardisierte Methoden zur Emissionsmessung verwendet werden, um Vergleichbarkeit und Konsistenz in der Berichterstattung zu gewährleisten. Dies erleichtert es, Fortschritte bei der Emissionsreduzierung zu messen und nachzuweisen.
ESRS E1: Klimawandel als Kernelement der CO₂-Berichterstattung
Der ESRS E1 Standard („Klimawandel“) ist der zentrale Berichtsstandard für die CO₂-Berichterstattung. Er enthält spezifische Anforderungen zur Offenlegung von Treibhausgasemissionen, Klimarisiken und Klimastrategien. Unternehmen müssen nicht nur ihre aktuellen Emissionen erfassen, sondern auch ihre Ziele und Maßnahmen zur Reduktion darlegen. Zudem wird gefordert, dass Unternehmen beschreiben, wie sie sich an die Auswirkungen des Klimawandels anpassen und welche strategischen Veränderungen sie vornehmen, um langfristig klimaneutral zu wirtschaften.

Die verschiedenen Scopes der CO₂-Bilanzierung
Bei der Erstellung einer CO₂-Bilanz werden die Emissionen gemäß dem GHG Protocol (Greenhouse Gas Protocol) in drei Kategorien – sogenannte Scopes – unterteilt:
Scope 1 (Direkte Emissionen)
Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen, die aus unternehmenseigenen oder direkt kontrollierten Quellen stammen. Dazu zählen beispielsweise die Verbrennung fossiler Brennstoffe in firmeneigenen Heizkesseln, Öfen oder Fahrzeugen sowie Emissionen aus industriellen Prozessen. Unternehmen haben hier die größte Kontrolle über ihre Emissionen, da sie direkt aus den eigenen Betriebsabläufen resultieren. Eine Reduktion von Scope 1-Emissionen kann durch Maßnahmen wie den Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge, den Einsatz erneuerbarer Energien oder die Optimierung von Produktionsprozessen erfolgen.
Scope 2 (Indirekte Emissionen)
Scope 2 beinhaltet indirekte Emissionen, die aus der Erzeugung von zugekaufter Energie resultieren. Dies betrifft vor allem Strom, Fernwärme, Dampf oder Kühlung, die ein Unternehmen für seine Geschäftsabläufe nutzt. Obwohl diese Emissionen nicht direkt vom Unternehmen verursacht werden, entstehen sie durch die Energieproduktion von externen Anbietern. Unternehmen können Scope 2-Emissionen verringern, indem sie auf Ökostrom umsteigen, energieeffiziente Technologien einsetzen oder ihren Energieverbrauch insgesamt senken.
Scope 3 (Indirekte Emissionen)
Scope 3 umfasst alle weiteren indirekten Emissionen, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen, aber außerhalb der direkten Kontrolle liegen. Dazu gehören Emissionen aus der Produktion von Rohstoffen, Transport- und Logistikprozessen, Geschäftsreisen, Mitarbeiterpendelverkehr oder der Nutzung und Entsorgung verkaufter Produkte. Da Scope 3-Emissionen oft den größten Anteil der gesamten CO₂-Bilanz ausmachen, stellt ihre Erfassung und Reduzierung eine besondere Herausforderung dar. Unternehmen können diese Emissionen durch nachhaltige Lieferketten, eine umweltfreundliche Produktgestaltung oder die Zusammenarbeit mit Partnern zur Emissionssenkung minimieren.

Wesentlichkeitsanalyse zur Identifikation der Emissionsquellen
Die CSRD-Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Instrument der CSRD-Berichterstattung. Sie ermöglicht es Unternehmen, die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen systematisch zu bestimmen und ihre Berichterstattung gezielt darauf auszurichten. Besonders im Kontext der CO₂-Bilanzierung hilft sie dabei, die wesentlichen Emissionsquellen zu erkennen und fundierte Klimastrategien zu entwickeln.
Relevante Emissionen
Durch die Wesentlichkeitsanalyse können Unternehmen die relevantesten Emissionsquellen innerhalb ihrer Wertschöpfungskette identifizieren und priorisieren. Dies ermöglicht eine gezielte Steuerung von Klimaschutzmaßnahmen und eine effektive Ressourcennutzung zur Reduktion von Treibhausgasen.
Unternehmen profitieren dabei auf mehreren Ebenen:
- Fokus auf die größten Emissionstreiber: Identifikation der Bereiche mit dem höchsten CO₂-Ausstoß und gezielte Entwicklung von Reduktionsstrategien.
- Effiziente Allokation von Ressourcen: Investitionen und Maßnahmen werden dort gebündelt, wo sie den größten Nachhaltigkeitsimpact haben.
- Erfüllung regulatorischer Anforderungen: Unternehmen können nachweisen, dass sie sich mit wesentlichen Klimarisiken und Chancen auseinandersetzen und ihre Berichterstattung an den ESRS-Standards ausrichten.

Dokumentation der CO₂-Bilanzierung in der CSRD
Grundsätzlich fordert die CSRD von Unternehmen die umfassende Offenlegung ihrer CO₂-Emissionen sowie eine detaillierte Darstellung ihrer Klimastrategien. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass Unternehmen nicht nur ihre aktuellen Emissionswerte erfassen, sondern auch langfristige Maßnahmen zur Emissionsreduktion und Klimaanpassung dokumentieren.
Offenlegung der aktuellen Emissionswerte
Unternehmen müssen ihre direkten und indirekten Emissionen vollständig gemäß der ESRS E1 dokumentieren. Die Offenlegung muss:
- Klar strukturiert und nachvollziehbar sein, sodass Stakeholder die Emissionen über verschiedene Berichtsjahre vergleichen können.
- Nach einer anerkannten Methodik erfolgen, z. B. dem GHG Protocol oder dem ISO 14064-Standard für Treibhausgasbilanzen.
- Mit Emissionsfaktoren aus verlässlichen Quellen (z. B. IPCC, Umweltbundesamt, GHG Protocol) berechnet werden.
Emissionsreduktionsziele und Klimastrategien
Neben der reinen Erfassung von Emissionen verlangt die CSRD von Unternehmen, dass sie konkrete Ziele zur Reduzierung ihres CO₂-Fußabdrucks setzen und ihre Strategie zur Emissionsminderung offenlegen. Dazu gehören:
- Kurz-, mittel- und langfristige Emissionsreduktionsziele, z. B. CO₂-Neutralität bis 2040.
- Konkret geplante Maßnahmen, wie Umstellung auf erneuerbare Energien, Investitionen in Energieeffizienz oder Reduktion von Scope-3-Emissionen durch Lieferantenmanagement.
- Fortschrittskontrolle, d. h. eine regelmäßige Überprüfung, ob die gesetzten Klimaziele erreicht werden, und eine Berichterstattung über den Umsetzungsstand.
- Begründung der Reduktionsziele nach wissenschaftlich fundierten Standards, wie denen der Science Based Targets initiative (SBTi).

Maßnahmen zur Klimaanpassung und Risikomanagement
Unternehmen müssen darlegen, wie sie sich an den Klimawandel anpassen und welche Risiken sie in diesem Zusammenhang identifizieren. Dies betrifft:
- Physische Risiken, wie Extremwetterereignisse, steigende Meeresspiegel oder Wasserknappheit, die sich auf Lieferketten oder Produktionsstandorte auswirken könnten.
- Übergangsrisiken, die durch veränderte Regulierungen (z. B. steigende CO₂-Preise) oder Marktanforderungen (z. B. Nachhaltigkeitskriterien von Investoren) entstehen.
- Maßnahmen zur Risikominderung, z. B. durch Klimaanpassungsstrategien, Versicherungen oder Investitionen in nachhaltige Technologien.
Prüf- und Berichtspflichten in einem standardisierten Format
Ein entscheidender Punkt der CSRD ist die Prüfungspflicht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre CO₂-Berichterstattung:
- Prüfungssicher und nachweisbar ist, um die Richtigkeit der Daten durch externe Prüfer (z. B. Wirtschaftsprüfer) zu gewährleisten.
- In einem einheitlichen, digitalen Format dokumentiert wird, um die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen zu ermöglichen.
Langfristig wird die XBRL-Formatierung (eXtensible Business Reporting Language) für die digitale Einreichung von Nachhaltigkeitsberichten vorgeschrieben. Dies erleichtert die Verarbeitung von Nachhaltigkeitsdaten für Aufsichtsbehörden, Investoren und andere Stakeholder und fördert die Transparenz.

CO2-Bilanzierung als Basis für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitsstrategie
Eine fundierte CO₂-Bilanz bildet die Basis für eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Klimawirkung systematisch zu erfassen und darauf aufbauend gezielte Maßnahmen zur Emissionsreduktion zu entwickeln. Durch eine präzise CO₂-Bilanz lassen sich die größten Emissionsquellen entlang der gesamten Wertschöpfungskette identifizieren. Daraus ergeben sich konkrete Handlungsfelder, wie:
- Umstellung auf erneuerbare Energien zur Reduktion von Scope-2-Emissionen
- Optimierung von Transport- und Logistikprozessen, um Scope-3-Emissionen zu minimieren
- Effizienter Materialeinsatz und Kreislaufwirtschaft, um den ökologischen Fußabdruck zu senken
CO₂-Kompensation als ergänzende Maßnahme
Trotz gezielter Reduktionsmaßnahmen lassen sich manche Emissionen kurzfristig nicht vermeiden. In diesen Fällen können Unternehmen ihre unvermeidbaren CO₂-Emissionen durch die Unterstützung zertifizierter Klimaschutzprojekte kompensieren. Dies trägt zur Klimaneutralität bei und unterstützt globale Klimaschutzinitiativen, beispielsweise durch Investitionen in Wiederaufforstung, erneuerbare Energien oder nachhaltige Landwirtschaft.
Fazit
Die CO₂-Bilanzierung ist ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichterstattung und spielt eine entscheidende Rolle bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen. Sie ermöglicht Unternehmen, Emissionen systematisch zu erfassen, Reduktionspotenziale zu identifizieren und Klimastrategien gezielt umzusetzen. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sorgen für eine einheitliche und transparente Berichterstattung, insbesondere durch den ESRS E1 Standard.
Unternehmen, die frühzeitig eine strukturierte CO₂-Bilanzierung implementieren, profitieren nicht nur von regulatorischer Sicherheit, sondern auch von langfristigen wirtschaftlichen Vorteilen. Eine präzise Emissionsbewertung verbessert den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsoptionen, reduziert Risiken und stärkt die Marktposition. Moderne digitale Lösungen erleichtern die Datenerfassung und Berichterstattung und tragen dazu bei, Nachhaltigkeitsziele effizient zu erreichen.

FAQs
Die Pflicht zur Erstellung einer CO₂-Bilanz hängt von gesetzlichen Vorgaben und Unternehmensgrößen ab. Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, müssen ihre Emissionen gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS E1) offenlegen. Auch Firmen, die dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterliegen oder nach der EU-Taxonomie als nachhaltig klassifiziert werden möchten, benötigen eine CO₂-Bilanz. Darüber hinaus sind börsennotierte Unternehmen, Finanzinstitute und größere Konzerne oft durch ESG-Investoren und Kundenanforderungen dazu angehalten, ihre Emissionen transparent zu berichten. Auch freiwillige CO₂-Bilanzen sind sinnvoll, um Klimaziele zu setzen und sich auf zukünftige Regularien vorzubereiten.
Die Berechnung einer CO₂-Bilanz erfolgt in drei Schritten: Zuerst erfolgt die Datenerhebung. Unternehmen erfassen alle relevanten Emissionsquellen, einschließlich Energieverbrauch, Geschäftsreisen, Transport und Produktion. Dann wird die Zuordnung zu den Scopes erstellt. Die Emissionen werden gemäß dem Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) in Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (indirekte Emissionen durch Energiebezug) und Scope 3 (indirekte Emissionen in der Wertschöpfungskette) unterteilt. Zuletzt erfolgt die Umrechnung in CO₂-Äquivalente (CO₂e). Mithilfe standardisierter Emissionsfaktoren (z. B. von der Umweltbundesamt-Datenbank oder der GHG Protocol Database) werden die gesammelten Daten in Treibhausgasemissionen umgerechnet.
Auch ohne gesetzliche Verpflichtung bringt eine freiwillige CO₂-Bilanzierung zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Sie verbessert die Wettbewerbsfähigkeit, da eine transparente CO₂-Bilanz Unternehmen für Investoren und Geschäftspartner attraktiver macht. Zudem ermöglicht sie ein effektives Risikomanagement, indem klimabedingte Herausforderungen wie steigende CO₂-Preise oder Lieferkettenengpässe frühzeitig erkannt werden. Durch eine gezielte Analyse können Unternehmen außerdem ihre Energieeffizienz steigern und Kosten senken. Viele Kunden und Geschäftspartner bevorzugen nachhaltige Lieferanten, wodurch eine CO₂-Bilanz auch als strategischer Vorteil im Markt dient. Darüber hinaus hilft sie Unternehmen, sich frühzeitig auf künftige gesetzliche Anforderungen vorzubereiten, da die EU-Klimapolitik immer strengere Berichtspflichten einführt.
Die allgemeine Berechnung der CO₂-Emissionen erfolgt nach der Formel: CO₂-Emissionen = Aktivitätsdaten × Emissionsfaktor. Dabei umfassen die Aktivitätsdaten beispielsweise den Energieverbrauch, die gefahrenen Kilometer von Fahrzeugen oder die Produktionsmengen eines Unternehmens. Der Emissionsfaktor gibt an, wie viel CO₂ eine bestimmte Einheit eines Brennstoffs oder einer Aktivität verursacht. Diese Faktoren basieren auf anerkannten Quellen wie dem IPCC, dem GHG Protocol oder nationalen Umweltbehörden. Ein Beispiel: Ein Unternehmen verbraucht jährlich 100.000 kWh Strom. Wenn der Strommix des Landes einen Emissionsfaktor von 0,4 kg CO₂ pro kWh aufweist, ergibt sich folgende Berechnung: 100.000 kWh × 0,4 kg CO₂/kWh = 40.000 kg CO₂ (40 t CO₂). Für eine vollständige CO₂-Bilanz müssen alle relevanten Emissionen aus Scope 1, 2 und 3 einbezogen werden, um eine umfassende und transparente Darstellung der Klimawirkung eines Unternehmens zu gewährleisten.
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