ESG-Regulatorik: Wichtige Begriffe und Leitlinien für Unternehmen

ESG-Regulatorik: Wichtige Begriffe und Leitlinien für Unternehmen

ESG-Regulatorik: Wichtige Begriffe und Leitlinien für Unternehmen 640 427 Nora Emig

Die ESG-Regulatorik umfasst gesetzliche und regulatorische Vorgaben, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre Aktivitäten in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) offenzulegen und zu verbessern. In der EU ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ein zentrales Element der ESG-Regulatorik, das viele Unternehmen ab 2025 dazu verpflichtet, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen, nachhaltige Investitionen zu fördern und die Klima- und Sozialziele der EU zu erreichen. Die ESG-Regulatorik stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen: Dabei gilt es den Überblick über sich teilweise überschneidende Anforderungen, Verordnungen und Strategien zu behalten.

Ursprung und Ziele der ESG-Regulatorik

Die ESG-Regulatorik zielt darauf ab, Europa insgesamt nachhaltiger zu machen, indem Unternehmen dazu angehalten werden, Nachhaltigkeit fest in ihre Strategien und Geschäftsabläufe zu verankern. Dabei sollen nachhaltige Praktiken nicht nur implementiert, sondern auch kontinuierlich optimiert werden, um langfristige Verbesserungen zu erreichen.

Der Ursprung der ESG-Regulatorik liegt in der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstem Wirtschaften. Impulse kamen unter anderem durch internationale Initiativen wie die UN Sustainable Development Goals (SDGs), den UN Global Compact und das Pariser Klimaabkommen, die auf die dringende Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung hinweisen. Dieses Ziel erfordert klare Standards und Richtlinien, um Unternehmen weltweit stärker in die Verantwortung zu nehmen.  

Grundlage der ESG-Regulatorik 

In Europa wurde die Grundlage der ESG-Regulatorik durch zwei wichtige Impulse geschaffen.

Das Pariser Klimaabkommen und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Zu den beiden grundlegenden Impulsen zählt zum einen die EU-Strategie für grünes Wachstum, der EU Green Deal. Dieser „grüne Deal“ soll Europa bis 2050 klimaneutral machen und ist Teil der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. 

Zum anderen stellen die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) eine wichtige Grundlage. Sie wurden 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedet und sind ein globaler Rahmen, der die Verantwortung von Staaten und Unternehmen im Bereich Menschenrechte definiert. Die konkrete Umsetzung dieser Leitprinzipien wird durch den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte konkretisiert.

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Die wichtigsten Gesetze und Leitlinien der ESG-Regulatorik als Grundlage der CSRD

Ausgehend von diesen beiden Strategien innerhalb der ESG-Regulatorik ergibt sich eine Reihe von Gesetzen, Anforderungen und Regularien. Diese sind die Grundlage für die CSRD, von der auch Unternehmen in Deutschland zunehmend betroffen sind.

Die Grundlagen der CSRD

Ausgehend vom Nationalen Aktionsplan und dem grünen Deal ergeben sich verschiedene Verordnungen und Leitlinien, die die CSRD beeinflussen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

ESG Regulatorik Tabelle

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das in Deutschland 2023 in Kraft trat, setzt einen nationalen Rechtsrahmen, der Unternehmen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Lieferketten verpflichtet. Es basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und konkretisiert diese Anforderungen für Unternehmen in Deutschland.

Dazu zählen Sorgfaltspflichten, Risikomanagement, eine Berichterstattungspflicht und Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette.

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Die CSDDD trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Diese als EU-Lieferkettengesetz bekannte Regelung verpflichtet große Unternehmen, die Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards in ihren weltweiten Lieferketten sicherzustellen, Risiken zu erkennen und deren Vermeidung zu gewährleisten. Ihr Hauptziel ist es, soziale Gerechtigkeit und ökologische Nachhaltigkeit zu fördern. Derzeit ist sie allerdings noch nicht in nationales Recht überführt.

EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das Kriterien festlegt, um festzustellen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten. Sie zielt also auf die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens ab und nicht auf eine Klassifizierung des Unternehmens selbst. Sie dient als ein zentrales Instrument zur Förderung nachhaltiger Investitionen und soll Investoren und Unternehmen dabei helfen, klare und einheitliche Informationen über die Nachhaltigkeit von Projekten und Aktivitäten zu erhalten. Die Taxonomie entstand im Rahmen des EU Green Deal.

Sustainable Finance Disclosure Regulations (SFDR) 

Die SFDR, auch EU-Offenlegungsverordnung genannt, ist eine EU-Verordnung, die Unternehmen verpflichtet, Informationen über die Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Investitionen offenzulegen. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Investoren dabei zu unterstützen, nachhaltige Investitionsentscheidungen zu treffen. Die SFDR verlangt, dass Finanzprodukte in Bezug auf ihre ökologischen, sozialen und governance Merkmale kategorisiert und offengelegt werden. Sie wurde im Rahmen des EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzen eingeführt, um den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu fördern und somit beispielsweise Greenwashing zu verhindern.

Einfluss und Zusammenhang der Verordnungen auf die CSRD

Die CSRD fungiert als Berichterstattungsinstrument für Unternehmen und verlangt die Offenlegung der Unternehmenstätigkeiten in Bezug auf Nachhaltigkeit. Diese Berichterstattung soll in Einklang mit anderen Regulierungen stehen, wie der EU-Taxonomie, der SFDR und der CSDDD, die die Nachhaltigkeitspraktiken und -ziele der Unternehmen weiter konkretisieren.

Das LkSG schafft die Grundlage für eine stärkere Verantwortung von Unternehmen im Bereich Menschenrechte und Umwelt, indem es Unternehmen verpflichtet, Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren, was die Notwendigkeit einer umfassenden CSRD-Berichterstattung förderte. Die CSDDD erweitert diese Anforderungen auf europäischer Ebene, indem sie Unternehmen dazu verpflichtet, Due-Diligence-Prozesse durchzuführen. Dies stärkt die CSRD als Reporting-Instrument für die Dokumentation von Nachhaltigkeitsstrategien. Die EU-Taxonomie bietet eine klare Klassifizierung von nachhaltigen Aktivitäten und beeinflusst die CSRD, da Unternehmen nun genauer angeben müssen, inwiefern ihre Aktivitäten mit den EU-Nachhaltigkeitszielen übereinstimmen. Die SFDR unterstützt die CSRD, indem sie dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken offen zu legen.

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Weitere Verordnungen der ESG-Regulatorik im Zusammenhang mit dem EU Green Deal

Neben den genannten Verordnungen im Zusammenhang mit der CSRD definieren sich aus dem Green Deal außerdem noch die folgenden Gesetze und Verordnungen.

Weitere Verordnungen und Gesetze im Zusammenhang der ESG-Regulatorik

  • EU Deforestation Regulation (EUDR): Die EUDR, oder auch EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Abholzung und den illegalen Waldabbau zu bekämpfen, indem sie den Handel mit bestimmten Rohstoffen, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, reguliert. 
  • Nature Restoration Law: Das Nature Restoration Law ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und die natürlichen Lebensräume in Europa bis 2030 wiederherzustellen.
  • Aktionsplan Kreislaufwirtschaft: Zu diesem zählen die Ökodesign-Verordnung, die Einwegkunststoffrichtlinie, die EU-Textil-Strategie sowie das Green Claims Directive. Insbesondere das Green Claims Directive spielt im Zuge des Green Deal eine tragende Rolle, da sie die Ziele des EU Green Deals unterstützt, indem sie zur Förderung einer klimafreundlicheren Wirtschaft beiträgt und sicherstellt, dass Unternehmen ihre Umweltvorteile tatsächlich nachweisen können. Eng verbunden mit dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft ist die nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Beide zielen auf die Förderung eines Übergangs von einer linearen zu einer kreislauforientierten Wirtschaft ab. Der EU-Aktionsplan legt die strategischen Rahmenbedingungen und Ziele für die gesamte Union fest, wie die Reduzierung von Abfall und die Förderung von Recycling, während die nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie die EU-Vorgaben auf die spezifischen nationalen Gegebenheiten anpasst und konkrete Maßnahmen definiert.
  • EU-Klimagesetz: Das EU-Klimagesetz legt das Ziel fest, dass die Europäische Union bis 2050 klimaneutral wird. Es bindet die EU-Mitgliedstaaten rechtlich an dieses Ziel und fordert regelmäßig überprüfte Zwischenziele, um sicherzustellen, dass die Klimaziele langfristig erreicht werden. Zentral dafür ist das Fit for 55-Paket, ein Gesetzespaket der EU, das das Klimagesetz umsetzen soll und darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu reduzieren, um die Klimaziele des EU Green Deals zu erreichen.

In ihrer Summe bilden diese Verordnungen, Gesetze und Leitlinien ein umfassendes Bild der ESG-Regulatorik für Unternehmen.

Fazit

Die ESG-Regulatorik stellt Unternehmen vor die Aufgabe, Nachhaltigkeit fest in ihre Strategien und Prozesse zu integrieren, während sie gleichzeitig umfassende Transparenz über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken sicherstellen müssen. Mit der Einführung zentraler Vorgaben wie der CSRD werden klare Standards gesetzt, um ökologische und soziale Verantwortung zu fördern. Diese Regularien und verschiedenen Verordnungen zielen darauf ab, nachhaltige Investitionen zu unterstützen, die Position von Unternehmen zu stärken und die EU-Klimaziele zu erreichen. Trotz der Herausforderungen durch erhöhte Komplexität und Kosten bieten sie Unternehmen die Chance, langfristig wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert zu agieren.

FAQ


1. Was ist das Ziel der ESG-Regulatorik und warum ist sie für Unternehmen relevant?


Die ESG-Regulatorik verfolgt das Ziel, Unternehmen dazu zu verpflichten, Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu fördern und transparent zu berichten. Sie unterstützt die Erreichung der EU-Klima- und Sozialziele und hilft, nachhaltige Investitionen zu fördern. Für Unternehmen ist sie relevant, da sie nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen, sondern durch nachhaltige Strategien auch langfristig wettbewerbsfähig bleiben können.


2. Was sind die wichtigsten Verordnungen, die Unternehmen im Rahmen der ESG-Regulatorik beachten müssen?


Sowohl die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie auch das Pariser Klimaabkommen sind zentrale Impulsgeber für die ESG-Regulatorik. Aus ihnen resultieren zentrale Verordnungen, so zum Beispiel die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie-Verordnung, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Diese Regularien regeln Berichts- und Sorgfaltspflichten, legen Kriterien für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten fest und fördern die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitspraktiken.


3. Welche Herausforderungen bringt die Umsetzung der ESG-Regulatorik für Unternehmen mit sich?


Unternehmen stehen vor der Herausforderung, komplexe Anforderungen zu erfüllen, wie z. B. die Erhebung umfangreicher Daten zu CO₂-Emissionen, sozialen Auswirkungen und Governance-Strukturen. Dies erfordert oft erhebliche Investitionen in Zeit und Ressourcen. Zudem müssen sich Unternehmen mit einer Vielzahl an überlappenden Regularien auseinandersetzen, die eine koordinierte und strategische Herangehensweise erfordern.

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Über den Autoren

Nora Emig

Nora Emig ist Marketing-Expertin bei Klimahelden und spezialisiert auf ESG-Themen. Sie entwickelt Informationsmaterial, das Unternehmen umfassend auf die Anforderungen der CSRD-Berichterstattung vorbereitet.

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