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Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert sowohl den Kreis der betroffenen Unternehmen als auch die Umsetzung der Berichtspflichten erheblich.

Ursprung und Bedeutung der CSRD
Die CSRD wurde entwickelt, um die Qualität und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsberichten in der EU zu verbessern. Die CSRD ersetzt die bisherige NFRD, indem sie den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich erweitert und die Anforderungen präzisiert. Während die NFRD nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen galt, verpflichtet die CSRD nun auch mittelständische Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem führt sie einheitliche Berichtsstandards und eine externe Prüfungspflicht ein, um die Transparenz und Vergleichbarkeit zu verbessern.
Mit der CSRD Berichtspflicht setzt die EU auf eine einheitliche und verpflichtende Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Unternehmen müssen nun detaillierte Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) machen und diese von externen Prüfern testieren lassen. Die CSRD unterstützt Investoren, Stakeholder und Aufsichtsbehörden bei der Bewertung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
Ziele der CSRD
Die CSRD soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU transparenter, standardisierter und vergleichbarer machen. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre nachhaltigen Geschäftsmodelle messbar zu machen und unterstützt gleichzeitig die Klimaziele der EU. Dadurch erhalten Investoren, Verbraucher und Behörden verlässliche Informationen für fundierte Entscheidungen. Langfristig trägt die CSRD dazu bei, ökologische und soziale Verantwortung stärker in Unternehmensstrategien zu verankern, was nicht nur nachhaltige Entscheidungen fördert, sondern auch die Marktposition als verantwortungsbewusster Akteur stärkt.
Die Hauptziele der CSRD sind:
- Verbesserung der Transparenz: Förderung einer offenen und umfassenden Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte.
- Erhöhung der Vergleichbarkeit: Einführung einheitlicher Standards zur besseren Vergleichbarkeit von Unternehmen.
- Förderung nachhaltiger Investitionen: Lenkung von Kapital in nachhaltige Projekte und Unternehmen.
- Stärkung der Rechenschaftspflicht: Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zur Verantwortung ziehen.
Für Unternehmen ist die CSRD nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, sich strategisch weiterzuentwickeln und Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Wer frühzeitig die Anforderungen umsetzt, kann sein Image verbessern, Investoren anziehen und langfristig erfolgreich sein. Envalor unterstützt Sie dabei, die Herausforderungen der CSRD zu meistern und die Potenziale dieser neuen Richtlinie optimal für Ihr Unternehmen zu nutzen.

Fazit
Die CSRD erweitert die bisher gültige NFRD sowohl inhaltlich wie auch um die Anzahl der betroffenen Unternehmen. Mit der CSRD verpflichtet die EU Unternehmen, Nachhaltigkeit nicht nur als freiwilliges Engagement, sondern als fest verankerten Bestandteil der Unternehmensstrategie zu behandeln. Die Richtlinie erfordert eine detaillierte Berichterstattung und sorgt für mehr Transparenz und erleichtert es Investoren, Kunden und Geschäftspartnern, nachhaltige Unternehmen gezielt auszuwählen.
FAQ
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zu einer detaillierten und standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Sie erweitert die bisherigen Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und legt fest, dass Unternehmen über ihre ökologischen, sozialen und unternehmensethischen Auswirkungen berichten müssen. Ziel der CSRD ist es, Transparenz zu erhöhen, Investoren und Stakeholdern vergleichbare ESG-Daten bereitzustellen und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.
CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive und bezeichnet die EU-Richtlinie zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung. Sie ist der zentrale rechtliche Rahmen für Unternehmen, um ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) offenlegen zu müssen.
Die CSRD tritt schrittweise in Kraft und gilt je nach Unternehmensgröße und -struktur zu unterschiedlichen Zeitpunkten:
• Ab 2024: Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen (ca. 11.700 große kapitalmarktorientierte Unternehmen).
• Ab 2025: Große Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:
• Umsatz über 40 Mio. €
• Bilanzsumme über 20 Mio. €
• Mehr als 250 Mitarbeitende
• Ab 2026: Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie bestimmte Nicht-EU-Unternehmen mit Niederlassung in der EU.
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